Baschar Almasi
Eine Schulsozialarbeiterin und eine UBUS-Kraft schildern jeweils aus ihrer Sicht eine Konfliktsituation, die sich in einer Berufsschulklasse zwischen dem männlichen Schüler Baschar Almasi und seinen ausschließlich weiblichen Mitschüler:innen, bzw. einer Lehrerin ereignet. Die beiden Interviewten schildern wie der Konflikt eskaliert und was in der Interaktion zwischen den Reaktionen der Schüler:innen und dem Handeln der Lehrkräfte, Schulleitung, dem Hausmeister und den Sozialarbeiter:innen im weiteren Verlauf passiert.
Besnik Murati
Der Sozialarbeiter des Projekts zur Integration Straffälliger in Arbeit und Ausbildung (ISAA) berichtet vom Fall des jungen Erwachsenen Besnik, der mit 18 Jahren in das Projekt einmündet. Seine Mutter sah sich mit ihm überfordert und hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das zuständige Jugendamt abgegeben, das ihn in der Heimerziehung unterbrachte.
Kevin K.
Der Bericht skizziert den Fall Kevin, der am 23. Januar 2004 als Frühchen geboren wird. Mutter und Ziehvater sind zu diesem Zeitpunkt beide suchtmittelabhängig und mehrfach vorbestraft. Das Jugendamt wird mit dem Fall betraut, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Jungen häufen sich.
Mark Heß und Emma Wilt
Eine Studierende beschreibt im Rahmen ihres Studiums Sozialer Arbeit den Fall von Mark Heß (14) und Emma Wilt (5), die in einer Wohngruppe leben. Eine Fachkraft entdeckt Mark und Emma nackt in Marks Zimmer. Beide erzählen, dass es einen Penetrationsversuch gab, den sie nicht gewollt haben. Das Team sucht einen Umgang mit der Situation.
Matej Beran
In Zusammenarbeit mit der HS Kempten wird ein Fall im Rahmen einer Erhebung des Fallarchivs verschriftlicht: Matej Beran ist 17 Jahre alt und besucht seit er 10 Jahre alt ist regelmäßig ein Jugendzentrum in einer Großstadt. In der Fallbeschreibung werden weitere Informationen über seine Familie, seine Hobbies sowie sein „delinquentes Verhalten“ dargestellt. Handlungsweisen der Fachkräfte werden u. a. im Umgang mit Matjes Regelverstoß (Cannabiskonsum) sichtbar: Aufgrund dieses wird ihm ein zweimonatiges Hausverbot ausgesprochen.
