Besnik Murati

Der Sozialarbeiter des Projekts zur Integration Straffälliger in Arbeit und Ausbildung (ISAA) berichtet vom Fall des jungen Erwachsenen Besnik, der mit 18 Jahren in das Projekt einmündet. Seine Mutter sah sich mit ihm überfordert und hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das zuständige Jugendamt abgegeben, das ihn in der Heimerziehung unterbrachte.

Familie Gutierrez

Der Mitarbeiter des Sozialdienst einer Justizvollzugsanstalt erzählt den Fall einer Familie (Mann, Frau und Kind) aus Mexiko, die für Dritte Betäubungsmittel illegal über Deutschland in ein anderes europäisches Land transportieren und dabei festgenommen werden. Der Mann hatte in Mexiko seine Arbeit verloren.

Kevin K.

Der Bericht skizziert den Fall Kevin, der am 23. Januar 2004 als Frühchen geboren wird. Mutter und Ziehvater sind zu diesem Zeitpunkt beide suchtmittelabhängig und mehrfach vorbestraft. Das Jugendamt wird mit dem Fall betraut, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Jungen häufen sich.

Lacrima Kovacs

Die Sozialarbeiterin eines Wohnheimes für Wohnungslose berichtet den Fall von Lacrima Kovac, die vorübergehend mit ihrem Kind im Wohnheim untergekommen ist. Es geht um den Vorwurf einer Kindeswohlgefährdung, die zu einer vorübergehenden Inobhutnahme führt. Der Kindsvater unterstellt seiner Frau psychische Labilität, sie gibt an Gewalt und Unterdrückung durch den Kindsvater und seiner Familie erfahren zu haben. Im Sorgerechtsstreit wird dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesproche

Luisa Vogt

Die 22-jährige Biografin Luisa Vogt erzählt ihre Geschichte, die durch die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe geprägt ist. Sie wird im Jahr 2001 geboren, ihre Mutter verlässt die Familie als Luisa noch ein Kleinkind ist und kehrt in ihr Heimatland Vietnam zurück, wo sie später verstirbt. Als Luisa 6 Jahre alt ist, begeht ihr Vater Suizid.

Svenja Mühl

Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.

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