Besnik Murati
Der Sozialarbeiter des Projekts zur Integration Straffälliger in Arbeit und Ausbildung (ISAA) berichtet vom Fall des jungen Erwachsenen Besnik, der mit 18 Jahren in das Projekt einmündet. Seine Mutter sah sich mit ihm überfordert und hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das zuständige Jugendamt abgegeben, das ihn in der Heimerziehung unterbrachte.
Familie Gärtner
Die Sozialpädagogische Familienhelferin Kristin Albert erzählt von einem Vater der sich beim Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung meldet: Seine Kinder sind neun, sechs und ein halbes Jahr alt, ihre Mutter und seine Ehefrau ist alkoholabhängig und psychisch krank.
Kevin K.
Der Bericht skizziert den Fall Kevin, der am 23. Januar 2004 als Frühchen geboren wird. Mutter und Ziehvater sind zu diesem Zeitpunkt beide suchtmittelabhängig und mehrfach vorbestraft. Das Jugendamt wird mit dem Fall betraut, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Jungen häufen sich.
Luisa Vogt
Die 22-jährige Biografin Luisa Vogt erzählt ihre Geschichte, die durch die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe geprägt ist. Sie wird im Jahr 2001 geboren, ihre Mutter verlässt die Familie als Luisa noch ein Kleinkind ist und kehrt in ihr Heimatland Vietnam zurück, wo sie später verstirbt. Als Luisa 6 Jahre alt ist, begeht ihr Vater Suizid.
Renee Altmeier
Die Beraterin eines Projekts zur Wiedereingliederung von jungen Straffälligen schildert den Fall von Renee Altmeier. Der 27-Jährige hat eine abgeschlossene Ausbildung, war aufgrund einer Schizophrenie-Diagnose über längere Zeit krankgeschrieben und ist arbeitssuchend. Er ist außerdem wegen eines BtM-Deliktes verurteilt worden und auf Bewährung. Die Beratung endet mit dem Ender der Projektlaufzeit, während sich Renee noch in einer mehrmals verlängerten Probezeit befindet.
Svenja Mühl
Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.