Kevin K.
Der Bericht skizziert den Fall Kevin, der am 23. Januar 2004 als Frühchen geboren wird. Mutter und Ziehvater sind zu diesem Zeitpunkt beide suchtmittelabhängig und mehrfach vorbestraft. Das Jugendamt wird mit dem Fall betraut, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Jungen häufen sich.
Maria Becker
Lukas Krahl, Mitarbeiter eines Integrationsfachdienstes (Beratungsstelle zum Thema Arbeit und Schwerbehinderung), erzählt, am Beispiel der Klientin Maria Becker, den Ablauf und die Aufgaben eines Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Bei Maria Becker wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert, die zu Phasen der Arbeitsunfähigkeit führte. Finanzielle und persönliche Probleme belasten sie zusätzlich. Lukas Krahl begleitet zum einen den Prozess der Wiedereingliederung und macht sie auf weitere Unterstützungsangebote aufmerksam.
Svenja Mühl
Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.