Besnik Murati

Der Sozialarbeiter des Projekts zur Integration Straffälliger in Arbeit und Ausbildung (ISAA) berichtet vom Fall des jungen Erwachsenen Besnik, der mit 18 Jahren in das Projekt einmündet. Seine Mutter sah sich mit ihm überfordert und hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das zuständige Jugendamt abgegeben, das ihn in der Heimerziehung unterbrachte.

Brigitte Hahn

Die Sozialarbeiterin eines Modell-Projektes für Arbeits- und Gesundheitsförderung erzählt vom Fall der Ratsuchenden Brigitte Hahn, die ebenfalls Sozialarbeiterin ist. Die 61jährige Frau Hahn wurde über das Jobcenter an das Projekt vermittelt und kommt aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie berichtet von Überforderung am Arbeitsplatz aufgrund der veränderten Bedingungen während der Corona-Pandemie und zeigt sich besorgt, ob sie weiterhin ihren Beruf ausüben kann. Eine Reha und längere Krankheitszeiten liegen bereits hinter ihr. Im Fokus des Coachings liegt die Selbstreflektion Frau Hahns. Frau Heuschneider und Frau Hahn verfassen gemeinsam Ziele für Frau Hahns berufliche Zukunft und ermitteln ihre Belastungspotentiale.

Felix Haas

Die Fallakte schildert den Hilfeverlauf bei einem Kind über den Zeitraum von rund drei Jahren. Die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt erfolgt durch die Eltern, weil beim Kind bereits zuvor AD(H)S diagnostiziert wurde und die Eltern „am Limit“ sind. Im Prozess der Abklärung wie der Hilfe sind unterschiedliche Fachkräfte wie Berufs-gruppen beteiligt

Kevin K.

Der Bericht skizziert den Fall Kevin, der am 23. Januar 2004 als Frühchen geboren wird. Mutter und Ziehvater sind zu diesem Zeitpunkt beide suchtmittelabhängig und mehrfach vorbestraft. Das Jugendamt wird mit dem Fall betraut, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Jungen häufen sich.

Lacrima Kovacs

Die Sozialarbeiterin eines Wohnheimes für Wohnungslose berichtet den Fall von Lacrima Kovac, die vorübergehend mit ihrem Kind im Wohnheim untergekommen ist. Es geht um den Vorwurf einer Kindeswohlgefährdung, die zu einer vorübergehenden Inobhutnahme führt. Der Kindsvater unterstellt seiner Frau psychische Labilität, sie gibt an Gewalt und Unterdrückung durch den Kindsvater und seiner Familie erfahren zu haben. Im Sorgerechtsstreit wird dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesproche

Malik Yilmaz

Die Fallbeschreibung fasst die von Malik erzählte Geschichte seiner Kindheit und Jugend zusammen. Sie ist geprägt durch eine ADHS Diagnose, mehrere Schulwechsel, Kontakt mit unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, eine zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie, den Rauswurf aus dem Elternhaus und vorübergehende Wohnungslosigkeit und die Suche nach Zugehörigkeit.

Maria Becker

Lukas Krahl, Mitarbeiter eines Integrationsfachdienstes (Beratungsstelle zum Thema Arbeit und Schwerbehinderung), erzählt, am Beispiel der Klientin Maria Becker, den Ablauf und die Aufgaben eines Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Bei Maria Becker wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert, die zu Phasen der Arbeitsunfähigkeit führte. Finanzielle und persönliche Probleme belasten sie zusätzlich. Lukas Krahl begleitet zum einen den Prozess der Wiedereingliederung und macht sie auf weitere Unterstützungsangebote aufmerksam.

Renee Altmeier

Die Beraterin eines Projekts zur Wiedereingliederung von jungen Straffälligen schildert den Fall von Renee Altmeier. Der 27-Jährige hat eine abgeschlossene Ausbildung, war aufgrund einer Schizophrenie-Diagnose über längere Zeit krankgeschrieben und ist arbeitssuchend. Er ist außerdem wegen eines BtM-Deliktes verurteilt worden und auf Bewährung. Die Beratung endet mit dem Ender der Projektlaufzeit, während sich Renee noch in einer mehrmals verlängerten Probezeit befindet.

Svenja Mühl

Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.

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