Florin Höpfner

Im Rahmen einer Supervision schildert und notiert eine Sozialarbeiterin diesen Fall: Florin lebt bei seinem sozialen Vater und wird sechsjährig, aufgrund einer Kindeswohlgefährdungsanzeige, in einem Kinderheim untergebracht. Es wird eine geistige und körperliche Behinderung und ADHS diagnostiziert. Mit 13 wechselt er in eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, zeigt sich dort aggressiv, die Situation eskaliert, er kommt in die Jugendpsychiatrie und lebt dort über zwei Jahre, weil keine andere Einrichtung gefunden werden kann, die ihn aufnimmt.

Malik Yilmaz

Die Fallbeschreibung fasst die von Malik erzählte Geschichte seiner Kindheit und Jugend zusammen. Sie ist geprägt durch eine ADHS Diagnose, mehrere Schulwechsel, Kontakt mit unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, eine zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie, den Rauswurf aus dem Elternhaus und vorübergehende Wohnungslosigkeit und die Suche nach Zugehörigkeit.

Mandy Faber

Im Interview berichtet ein Schulsozialarbeiter von einer Betreuungshilfe mit der transidenten Jugendlichen Mandy, die durch Schulabsentismus auffällig wird. Mandy lebt in prekären Verhältnissen, die Mutter akzeptiert die Transition von Marc zu Mandy nur schwer.

Renee Altmeier

Die Beraterin eines Projekts zur Wiedereingliederung von jungen Straffälligen schildert den Fall von Renee Altmeier. Der 27-Jährige hat eine abgeschlossene Ausbildung, war aufgrund einer Schizophrenie-Diagnose über längere Zeit krankgeschrieben und ist arbeitssuchend. Er ist außerdem wegen eines BtM-Deliktes verurteilt worden und auf Bewährung. Die Beratung endet mit dem Ender der Projektlaufzeit, während sich Renee noch in einer mehrmals verlängerten Probezeit befindet.

Svenja Mühl

Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.

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