Renee Altmeier
Die Beraterin eines Projekts zur Wiedereingliederung von jungen Straffälligen schildert den Fall von Renee Altmeier. Der 27-Jährige hat eine abgeschlossene Ausbildung, war aufgrund einer Schizophrenie-Diagnose über längere Zeit krankgeschrieben und ist arbeitssuchend. Er ist außerdem wegen eines BtM-Deliktes verurteilt worden und auf Bewährung. Die Beratung endet mit dem Ender der Projektlaufzeit, während sich Renee noch in einer mehrmals verlängerten Probezeit befindet.
Svenja Mühl
Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.