Florin Höpfner

Im Rahmen einer Supervision schildert und notiert eine Sozialarbeiterin diesen Fall: Florin lebt bei seinem sozialen Vater und wird sechsjährig, aufgrund einer Kindeswohlgefährdungsanzeige, in einem Kinderheim untergebracht. Es wird eine geistige und körperliche Behinderung und ADHS diagnostiziert. Mit 13 wechselt er in eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, zeigt sich dort aggressiv, die Situation eskaliert, er kommt in die Jugendpsychiatrie und lebt dort über zwei Jahre, weil keine andere Einrichtung gefunden werden kann, die ihn aufnimmt.

Ismail Shaban

Die Fallakte dokumentiert die Inobhutnahme von Ismail Shaban. Er wird beim Entladen eines Lastwagens auf dem Auflieger entdeckt und aufgrund unerlaubter Einreise von der Polizei befragt und an das zuständige Jugendamt übergeben. Nach eigenen Angaben stammt Ismail aus Afghanistan und ist minderjährig.

Luisa Vogt

Die 22-jährige Biografin Luisa Vogt erzählt ihre Geschichte, die durch die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe geprägt ist. Sie wird im Jahr 2001 geboren, ihre Mutter verlässt die Familie als Luisa noch ein Kleinkind ist und kehrt in ihr Heimatland Vietnam zurück, wo sie später verstirbt. Als Luisa 6 Jahre alt ist, begeht ihr Vater Suizid.

Malik Yilmaz

Die Fallbeschreibung fasst die von Malik erzählte Geschichte seiner Kindheit und Jugend zusammen. Sie ist geprägt durch eine ADHS Diagnose, mehrere Schulwechsel, Kontakt mit unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, eine zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie, den Rauswurf aus dem Elternhaus und vorübergehende Wohnungslosigkeit und die Suche nach Zugehörigkeit.

Mandy Faber

Im Interview berichtet ein Schulsozialarbeiter von einer Betreuungshilfe mit der transidenten Jugendlichen Mandy, die durch Schulabsentismus auffällig wird. Mandy lebt in prekären Verhältnissen, die Mutter akzeptiert die Transition von Marc zu Mandy nur schwer.

Svenja Mühl

Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.

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