Mandy Faber

Im Interview berichtet ein Schulsozialarbeiter von einer Betreuungshilfe mit der transidenten Jugendlichen Mandy, die durch Schulabsentismus auffällig wird. Mandy lebt in prekären Verhältnissen, die Mutter akzeptiert die Transition von Marc zu Mandy nur schwer.

Maria Becker

Lukas Krahl, Mitarbeiter eines Integrationsfachdienstes (Beratungsstelle zum Thema Arbeit und Schwerbehinderung), erzählt, am Beispiel der Klientin Maria Becker, den Ablauf und die Aufgaben eines Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Bei Maria Becker wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert, die zu Phasen der Arbeitsunfähigkeit führte. Finanzielle und persönliche Probleme belasten sie zusätzlich. Lukas Krahl begleitet zum einen den Prozess der Wiedereingliederung und macht sie auf weitere Unterstützungsangebote aufmerksam.

Mark Heß und Emma Wilt

Eine Studierende beschreibt im Rahmen ihres Studiums Sozialer Arbeit den Fall von Mark Heß (14) und Emma Wilt (5), die in einer Wohngruppe leben. Eine Fachkraft entdeckt Mark und Emma nackt in Marks Zimmer. Beide erzählen, dass es einen Penetrationsversuch gab, den sie nicht gewollt haben. Das Team sucht einen Umgang mit der Situation.

Mika und Dani Soren

Eine Studierende der Sozialen Arbeit beschreibt den Fall der Brüder Mika und Dani Soren, die aufgrund familiärer Gewalt im Rahmen einer Inobhutnahme in einer vollstationären Wohngruppe aufgenommen werden. Im weiteren Verlauf kommt es zu Konflikten und (körperlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Brüdern, aber auch zwischen Mika und den anderen Kindern und Fachkräften der Einrichtung.

Nassima Bouziane

Eine Sozialarbeiterin der Wohnungslosenhilfe (Jessica Evans) schildert den Unterstützungsprozess einer Frau, die in ihrer aus Algerien arrangierten Ehe häusliche Gewalt erlebt. Durch ihre Hausärztin wird sie an eine Bekannte vermittelt, bei der sie zunächst unterkommt und die den Kontakt zur Wohnungslosenhilfe herstellt. Die Unterstützung umfasst unterschiedliche Themen und Hilfestellungen, die von Wohnungssuche, ambulantes betreutes Wohnen, Beantragung des Aufenthaltsrechts in Deutschland, bis Bürgergeld, Therapien oder die Begleitung zur Opferschutzberatung hinreichen. Dabei geht es immer wieder um Sprachbarrieren aufgrund eingeschränkter Deutschkenntnisse.

Paula Prast

Eine Sozialarbeiterin, die als Lehrbeauftrage tätig ist verschriftlicht einen Fall retroperspektiv: Ein etwa 15-jähriges Mädchen namens Paula mit ausgeprägten Tourette-Syndrom besucht regelmäßig ein Jugendhaus. Sie lebt in der Nachbarschaft und ist einigen Jugendlichen zwar bekannt, trotz regelmäßiger Reflexion und Gespräche, beobachten jedoch weiterhin die Mitarbeidenden, dass sich die Räume leeren, sobald Paula den Raum betritt.

Renee Altmeier

Die Beraterin eines Projekts zur Wiedereingliederung von jungen Straffälligen schildert den Fall von Renee Altmeier. Der 27-Jährige hat eine abgeschlossene Ausbildung, war aufgrund einer Schizophrenie-Diagnose über längere Zeit krankgeschrieben und ist arbeitssuchend. Er ist außerdem wegen eines BtM-Deliktes verurteilt worden und auf Bewährung. Die Beratung endet mit dem Ender der Projektlaufzeit, während sich Renee noch in einer mehrmals verlängerten Probezeit befindet.

Sayra Moradi

Der Sozialarbeiter vom Betreuten Wohnen, Jakob Wissel, skizziert den Verlauf eines Falls, bei dem die etwa dreißigjährige iranische Sayra Moradi den Weg von ihrer Ohnmacht zur Selbstbefähigung geht. Sayra Moradi hat verschiedene Gewalttaten und Traumata erlebt, darunter Vergewaltigungen, Kriegs- und Fluchterfahrungen sowie eine Fehlgeburt. Probleme mit der Wirbelsäule, Adipositas und Gebissprobleme veränderten sich ebenfalls während der Zeit beim ambulanten Betreuten Wohnen. Durch die rechtliche Betreuung werden Herr Wissel und sein Kollege vermittelt, um die Klientin in verschiedenen Angelegenheiten zu unterstützen. Im Interview spricht Herr Wissel zudem über das Nähe- und Distanzverhältnis zum Fall.

Svenja Mühl

Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.

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