Luka Schneider
Eine Fachkraft des betreuten Wohnens und eine Pflegefachkraft der Psychatrie berichten unabhängig voneinander über einen Fall: Luka Schneider (*1978) wurde ein Jahr vor dem Interview an das ambulante betreute Wohnen vermittelt. Er lebt mit psychischen Erkrankungen, einer Behinderung sowie zyklischen Drogenrückfällen. Als Kind wurde er durch seinen Vater misshandelt. Nach dem Tod seiner Mutter wuchs er im Heim auf. Kontakt zu seiner Familie hat er nicht mehr. Früh begann er mit Drogenkonsum und Dealerei, verlor seine Wohnung und seine Ausbildung und war drei Jahre obdachlos. Eine Inhaftierung und Haftstrafe von sieben Jahren erfolgt aus unterschiedlichen Gründen. Luka Schneider möchte, sobald sich seine psychische Verfassung stabilisiert hat, eine besondere Wohnform in einer anderen Stadt anstreben und arbeiten.
Malik Yilmaz
Die Fallbeschreibung fasst die von Malik erzählte Geschichte seiner Kindheit und Jugend zusammen. Sie ist geprägt durch eine ADHS Diagnose, mehrere Schulwechsel, Kontakt mit unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, eine zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie, den Rauswurf aus dem Elternhaus und vorübergehende Wohnungslosigkeit und die Suche nach Zugehörigkeit.
Mandy Faber
Im Interview berichtet ein Schulsozialarbeiter von einer Betreuungshilfe mit der transidenten Jugendlichen Mandy, die durch Schulabsentismus auffällig wird. Mandy lebt in prekären Verhältnissen, die Mutter akzeptiert die Transition von Marc zu Mandy nur schwer.
Nassima Bouziane
Eine Sozialarbeiterin der Wohnungslosenhilfe (Jessica Evans) schildert den Unterstützungsprozess einer Frau, die in ihrer aus Algerien arrangierten Ehe häusliche Gewalt erlebt. Durch ihre Hausärztin wird sie an eine Bekannte vermittelt, bei der sie zunächst unterkommt und die den Kontakt zur Wohnungslosenhilfe herstellt. Die Unterstützung umfasst unterschiedliche Themen und Hilfestellungen, die von Wohnungssuche, ambulantes betreutes Wohnen, Beantragung des Aufenthaltsrechts in Deutschland, bis Bürgergeld, Therapien oder die Begleitung zur Opferschutzberatung hinreichen. Dabei geht es immer wieder um Sprachbarrieren aufgrund eingeschränkter Deutschkenntnisse.
Nico Staab
Im Rahmen eines Praktikums in einer Großstadt in einem offenen Freizeittreff für Menschen im Alter von 11 bis 15 Jahren verschriftlicht ein Student einen Fall: Nico (15 Jahre alt) ist ein regelmäßiger Besucher des offenen Freizeittreffs. Er fällt hier durch rassistische Bemerkungen, lautes und grenzverletzendes Verhalten sowie einer hohen Gewaltbereitschaft auf. Letztere mündete u. a in einen schulischen Vorfall, der sowohl eine Strafanzeige als auch einen Verweis zur Folge hatte. Seit acht Monaten besteht keine schulische Anbindung mehr. Staatliche Stellen sind eingebunden.
Sayra Moradi
Der Sozialarbeiter vom Betreuten Wohnen, Jakob Wissel, skizziert den Verlauf eines Falls, bei dem die etwa dreißigjährige iranische Sayra Moradi den Weg von ihrer Ohnmacht zur Selbstbefähigung geht. Sayra Moradi hat verschiedene Gewalttaten und Traumata erlebt, darunter Vergewaltigungen, Kriegs- und Fluchterfahrungen sowie eine Fehlgeburt. Probleme mit der Wirbelsäule, Adipositas und Gebissprobleme veränderten sich ebenfalls während der Zeit beim ambulanten Betreuten Wohnen. Durch die rechtliche Betreuung werden Herr Wissel und sein Kollege vermittelt, um die Klientin in verschiedenen Angelegenheiten zu unterstützen. Im Interview spricht Herr Wissel zudem über das Nähe- und Distanzverhältnis zum Fall.
Sebastián García López
Eine Studierende beschreibt im Rahmen ihres Praktikums eine Situation, die sich in einer Tagesgruppe mit Sebastián während der Lernzeit mit anschließendem Gespräch ereignet. Neben Hintergrundinformationen zur Familie stehen Themen wie Leistungsdruck, Sprache und mögliche häusliche Gewalt im Raum.
Svenja Mühl
Die Fallakte dokumentiert den Hilfeverlauf von Svenja Mühl, die sich, mit der Bitte um Unterstützung, beim Jugendamt meldet. Sie ist bei Beratungsbeginn 19 Jahre alt, wohnt bei einem Bekannten und hat keine finanziellen Mittel. Zu den Eltern will sie nicht zurück. Zudem leidet sie unter einer Alkoholabhängigkeit. Über eine Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) soll Svenja unterstützt werden – bspw. durch eine eigene Wohnung, einem Entzug oder Hilfe von Behörden. Der Betreuungsverlauf wird mehrmals unterbrochen, weil Svenja nicht erreichbar ist oder zu Terminen nicht erscheint.
